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Kindertagesstätten

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Anmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz

Liebe Eltern,

wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz im Stadtgebiet Osterhofen anmelden möchten. Gerne unterstützt Sie die Stadt Osterhofen bei der Suche nach einem geeigneten Kinderbetreuungsplatz. Informationen zu den einzelnen Kindertageseinrichtungen erhalten Sie hier.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Kindertageseinrichtungen persönlich kennenzulernen. Daher finden einmal jährlich Kita-Besichtigungstermine statt, bei denen Sie ohne Anmeldung die Einrichtungen Ihrer Wahl besuchen und Fragen zur Konzeption, usw. stellen können. Die genauen Termine werden zu gegebener Zeit über die Osterhofen-App, den Newsletter der Stadt Osterhofen und die örtliche Tageszeitung bekanntgegeben.

Hier können Sie die Osterhofen-App downloaden und den Newsletter der Stadt Osterhofen
abonnieren

Die Kita-Betreuung beginnt regulär zum 1. September eines Jahres. Der Anmeldezeitraum für das jeweils neue Kindergartenjahr startet immer zum 1. Januar. Es wird darauf hingewiesen, dass das Eingangsdatum der Bedarfsanmeldung nicht für die Platzvergabe entscheidend ist. Eine unterjährige Platzvergabe kann nur im Einzelfall und in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit freier Plätze erfolgen.

Die Betreuungsplatzvergabe erfolgt zentral über ein datenschutzkonformes Onlineverfahren, dem sog. Bürgerserviceportal.

Schritt-für-Schritt zur Anmeldung:

  1. Registrieren Sie sich im Bürgerserviceportal. Über diesen Link gelangen Sie direkt zur Registrierung und Anmeldung im Bürgerserviceportal. (Bei Problemen wenden Sie sich bitte an bayernid@digitales-bayern.de oder 0800/255322264)
    Bitte merken Sie sich die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort)! Erst nach erfolgreicher Bestätigung können Sie den Fachdienst vollständig nutzen.
  2. Melden Sie dort Ihr Kind/Ihre Kinder nach der Registrierung für den gewünschten Betreuungsplatz an.
  3. Sie erhalten eine elektronische Bestätigung Ihrer Anmeldung über das Postfach des Bürgerserviceportals.
  4. Nutzen Sie die Funktion, sich per E-Mail-Weiterleitung über den Inhalt Ihres Postfachs zeitnah informieren zu lassen.
  5. Die schriftliche Rückmeldung zur Platzvergabe erhalten Sie über das Postfach des Bürgerserviceportals.
  6. Den Betreuungsvertrag erhalten Sie von den entsprechenden Einrichtungen.

Tipp: Treffen Sie die Wahl Ihrer Wunscheinrichtung, bevor Sie die Bedarfsmeldung über das Bürgerserviceportal vornehmen.

Ihr Ansprechpartner für Rückfragen bei der Stadt Osterhofen:
– Frau Brandl unter 09932/403-146
– Frau Flieger unter 09932/403-123
– E-Mail: steueramt@osterhofen.de

Kindertagesstätten & Kinderkrippen

Unsere Einrichtungen finden Sie hier und gesammelt in unserem Stadtplan

Camping „Meierhof“

Engel-Apotheke Filialapotheke der Asam-Apotheke oHG

Ferienwohnung „Christl“

Handwerkerunterkunft

Herr Dr. Reinhard Miedl

Hotel Bayrischer Löwe

Hotel Pirkl – Café, Restaurant & Konditorei

Kindergarten St. Christophorus in Thundorf 

Kindergarten und Kinderkrippe St. Barbara in Wisselsing 

Kindergarten und Kinderkrippe St. Josef Altenmarkt

Kindergarten und Kinderkrippe St. Maria Altenmarkt

Kindergarten und Kinderkrippe St. Martin in Osterhofen

Kindergarten und Kinderkrippe St. Nikolaus in Galgweis

Landgasthof Hötzl

Landgasthof Kirschner „zur Linde“

Marien-Apotheke

Salvator-Apotheke

Schöne Ferienwohnung direkt an der Donau

Elternbeiträge

FAQ - Die häufigsten Fragen

Die Online-Anmeldung gewährleistet Eltern Sicherheit und Transparenz bei der Vergabe der Betreuungsplätze. Auch können Anmeldungen dadurch nicht verloren gehen.

Bitte beachten Sie, dass Sie alle Benachrichtigungen über die Zuteilung eines Betreuungsplatzes im Postkorb des Bürgerserviceportals finden. Bewahren Sie daher Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort sicher auf.

Sie haben durch die Priorisierung die Möglichkeit, Ihre Wünsche zu äußern. Es wird versucht, diese bei der Vergabe zu berücksichtigen. Aufgrund verschiedener Gründe kann es dazu kommen, dass Ihnen ein vergleichbarer und zumutbarer Platz angeboten wird; dies ist zulässig. Deshalb ist wichtig, dass Sie sich bei der Bedarfsanmeldung für verschiedene Betreuungseinrichtungen entscheiden, um Ihre Wünsche bei der Platzvergabe möglichst berücksichtigen zu können.

Es ist wichtig, dass Sie sich für mindestens 2 und höchstens für 4 Einrichtungen entscheiden. Es ist nicht möglich, Ihr Kind nur für eine Einrichtung anzumelden. Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Priorisierung oder Änderung einer Einrichtung nach Absenden der Bedarfsanmeldung nicht mehr möglich ist.

Nein. Sollten Sie aus unterschiedlichen Gründen keinen Bedarf mehr zum neuen Betreuungsjahr anmelden wollen oder es haben sich wichtige Daten geändert, so wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Osterhofen.

Die Kita-Betreuung beginnt regulär zum 1. September eines Jahres. Der Anmeldezeitraum für das jeweils neue Kindergartenjahr startet immer zum 1. Januar. Es wird darauf hingewiesen, dass das Eingangsdatum der Bedarfsanmeldung nicht für die Platzvergabe entscheidend ist. Eine unterjährige Platzvergabe kann nur im Einzelfall und in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit freier Plätze erfolgen.

Sollten Sie die Betreuungseinrichtung zum neuen Kita-Jahr wechseln wollen, ist eine erneute Bedarfsanmeldung notwendig.

Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Träger und die Leitung der jeweiligen Kindertageseinrichtung.

Gerne können Sie auch Ihren Bedarf anmelden, wenn Sie nicht in Osterhofen gemeldet sind. Zu beachten ist jedoch, dass vorrangig Kinder aus Osterhofen aufgenommen werden.

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