Bekanntmachung - Aufstellung der Ergänzungssatzung „Harbach-West“ - öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Stadt Osterhofen hat sich in seiner Sitzung vom 22.09.2026 mit den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen befasst. Der sich aus der Beschlussfassung ergebende Entwurf für die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Harbach-West“ wurde in der gleichen Sitzung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Ausgelegt wird der Entwurf zum Stand vom 22.09.2026.
Die Auslegungsunterlagen beinhalten ferner die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Ausgestaltung der Ausgleichsfläche sowie zum Umgang mit angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der gebilligte Entwurf ist in der Zeit vom 25.09.2026 bis 26.10.2026 auf der städtischen Homepage unter www.osterhofen.de (Bekanntmachungen aus der Stadt Osterhofen) veröffentlicht. Zusätzlich liegen die Entwürfe in den Amtsräumen der Stadt Osterhofen, Bauamt, Zi.-Nr. 1.11, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@osterhofen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Osterhofen, 25.09.2026
Gez.
Thomas Etschmann
1. Bürgermeister
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