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Osterhofen

Bekanntmachungen

Unterstützung bedürftiger Personen nach Vollendung des 65. Lebensjahres durch die St. Antonie-Spitalstiftung Osterhofen im Kalenderjahr 2026

Veröffentlicht: 15.09.2026
Veröffentlicht von: Stadt Osterhofen

Die St. Antonie-Spitalstiftung Osterhofen gewährt bedürftigen Personen nach Erreichen des 65. Lebensjahres Beihilfen für die Anschaffung von Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie Hausrat. Die Höhe der Beihilfe ist je Person jährlich auf max. 250 € begrenzt.

Ob eine Zuwendung gewährt werden kann, ist abhängig von der Gesamtzahl der eingehenden Anträge und ob in der Vergangenheit bereits Beihilfen gewährt wurden. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht.

Die Einkommensgrenze für die Gewährung einer Zuwendung orientiert sich an denen für Grundsicherung im Alter sowie Hilfe zur Pflege in Einrichtungen. Entsprechende Nachweise sind bei Antragstellung vorzulegen.

Spätester Termin für eine Antragstellung ist der 20. November 2026. Antragsformulare sind in der Stadtverwaltung Osterhofen, Zimmer 1.05, erhältlich.

Bekanntmachung St. Antonie-Spitalstiftung 2026 (PDF)

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