Öffentliche Bekanntmachung Wasserrechtsverfahren Arbing
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Beschreibung:
Wassergesetze;
Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus den öffentlichen Verkehrsflächen des Ortsteils Arbing in das Grundwasser durch die Stadt Osterhofen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Thomas Etschmann, Stadtplatz 13, 94486 Osterhofen
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Erlaubnisbescheids
Mit Bescheid des Landratsamtes Deggendorf vom 15.05.2025, Az.: 41-6481.01 He, wurde der Stadt Osterhofen die gehobene Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Benutzung des Grundwassers durch Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus den öffentlichen Verkehrsflächen des Ortsteils Arbing erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen Planunterlagen liegt in der Zeit vom 28.05.2025 bis 11.06.2025
• in der Stadt Osterhofen (Bauamt), Stadtplatz 13, 94486 Osterhofen
• im Landratsamt Deggendorf, Zi. Nr. 213, Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf
zur Einsichtnahme aus und kann dort während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr) eingesehen werden.
Des Weiteren können die oben aufgeführten Unterlagen gemäß Art. 27 a und Art. 27 b Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) auch vollumfänglich auf den Internetseiten der Stadt Osterhofen (www.osterhofen.de) und des Landkreises Deggendorf (www.landkreis-deggendorf.de/aktuelles/bekanntmachungen) aufgerufen werden. Der Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens, der Stadt Osterhofen, zugestellt. Weitere Zustellungen waren nicht erforderlich, da keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben wurden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen mit dem Ende dieser Auslegungsfrist als zugestellt gilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden beim
Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg
Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg
Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig, sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt.
Deggendorf, den 15.05.2025
Landratsamt Deggendorf
gez.
Bischoff
Regierungsdirektorin
