St. Antonie-Spitalstiftung
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Die St. Antonie-Spitalstiftung Osterhofen gewährt bedürftigen Personen nach Erreichen des 65. Lebensjahres Beihilfen für die Anschaffung von Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie Hausrat.
Die Höhe der Beihilfe ist je Fall auf max. 250 € begrenzt. Die Einkommensgrenze orientiert sich an denen für Grundsicherung im Alter sowie Hilfe zur Pflege in Einrichtungen.
Der Bezug von Grundsicherungsleistungen ist über einen entsprechenden Leistungsbescheid nachzuweisen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht.
Spätester Termin für eine Antragstellung ist der 06.10.2023. Anträge sind in der Stadtverwaltung – Kämmerei, Zimmer Nr. 15, einzureichen.