Bekanntmachung Aufstellung der Ergänzungssatzung „Kirchdorf – Am Leinacker“ – erneute öffentliche Auslegung –
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Beschreibung:
Der Bauausschuss der Stadt Osterhofen hat sich in seiner Sitzung vom 05.11.2024 mit den im Rahmen der öffentlichen Auslegung und 2. Fachstellenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen befasst. Dabei haben sich Änderung bzw. Ergänzungen der Entwürfe ergeben, so dass gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB eine erneute Auslegung durchzuführen ist. Ausgelegt werden die Entwürfe (Planzeichnungen, Textteile mit Begründung und Umweltbericht) zum Stand vom 05.11.2024.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die gebilligten Entwürfe sind in der Zeit vom 09.11. bis 09.12.2024 auf der städtischen Homepage unter www.osterhofen.de (Bekanntmachungen aus der Stadt Osterhofen) veröffentlicht. Zusätzlich liegen die Entwürfe in Papierform in den Amtsräumen der Stadt Osterhofen, Bauamt, Zi.Nr. 5, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht auf.
In dieser Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@osterhofen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Osterhofen, 09.11.2024
Gez.
Thomas Etschmann
1. Bürgermeister