Bekanntmachung „Änderung des Bebauungsplanes Schlosseracker-Ost“ durch DB Nr. 12
Startseite » Bekanntmachung „Änderung des Bebauungsplanes Schlosseracker-Ost“ durch DB Nr. 12
Beschreibung:
Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Schlosseracker-Ost“ durch Deckblatt Nr. 12
Der Bauausschuss der Stadt Osterhofen hat in seiner Sitzung vom 05.11.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Schlosseracker-Ost“ durch ein Deckblatt Nr. 12 zu ändern. Der Änderungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Änderungsinhalt:
Im gesamten Baugebiet soll der Haustyp E+1 zugelassen werden, der Haustyp E+D entfällt. Außerdem sollen zukünftig 4 Wohneinheiten je Wohngebäude möglich sein. Zudem werden einige veraltete Festsetzungen (z.B. bezüglich der Wandhöhe) den neueren gesetzlichen Regelungen angepasst und ein Passus zu den notwendigen Stellplätzen (1,5 pro Wohneinheit) wird neu aufgenommen. Der von der Verwaltung erarbeitete Entwurf des Deckblattes Nr. 12 samt Begründung wurde vom Bauausschuss in der Sitzung vom 05.11.2024 gebilligt und seine öffentliche Auslegung beschlossen. Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der gebilligte Entwurf sind in der Zeit vom 11.11. bis 10.12.2024 auf der städtischen Homepage unter www.osterhofen.de (Bekanntmachungen aus der Stadt Osterhofen) veröffentlicht. Zusätzlich liegt der Entwurf in Papierform in den Amtsräumen der Stadt Osterhofen, Bauamt, Zi.Nr. 5, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht auf.
In dieser Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@osterhofen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.